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Belegvorhaltepflicht – Trotzdem Belege für Soldaten einreichen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 besteht weitgehend die Pflicht einer authentifizierten Übertragung der Steuererklärungen. Hierbei ist auf die Versendung der Belege an das Finanzamt zu verzichten. Es besteht jedoch eine Belegvorhaltepflicht!

Das ist für Soldaten leider nicht praktikabel. Aufgrund der vielen beruflichen Besonderheiten verlangen die Finanzämter weiterhin Nachweise wie Trennungsgeldbescheide, Versetzungen oder Kommandierungen. Zur korrekten Berücksichtigung ihrer Kosten und vor allem auch um eine reibungslose und zügige Bearbeitung beim Finanzamt sicherzustellen, benötigt das Finanzamt deshalb auch weiterhin alle wichtigen und notwendigen Belege.

(Stand: 06.03.2018)