Menü

Neues Feld im Mantelbogen 2017 Zeile 98

Neu eingefügt wurde in der Zeile 98 das Feld 175!

Wenn Sie Sachverhalte nicht in der Steuererklärung angeben können, weil es kein Feld dafür gibt, oder wenn Sie Ihren Angaben eine Rechtsauffassung zugrunde legen, die von der Auffassung der Finanzverwaltung abweicht, tragen Sie in das Feld 175 eine 1 ein.

Sie schreiben Ihre ergänzenden Angaben auf ein separates Blatt Papier, das Sie Ihrer Steuererklärung beilegen. Diese Anlage muss zwingend mit “Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ überschrieben werden.

Eine Übersicht darüber, welche Belege und Aufstellungen Sie ggf. mit Ihrer Steuererklärung einreichen, gehört nicht in die Anlage.

Wenn Sie „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ abgeben, wird Ihre Steuererklärung auf jeden Fall von einem Finanzbeamten überprüft. Damit verbunden sind oft Rückfragen und eine längere Bearbeitungszeit.

(Stand: 11.01.2018)