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Sonderausgabenabzug für Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger und in Deutschland wohnender Arbeitnehmer

Das BMF nahm am 11.12.2017 Stellung zu dem EuGH-Urteil vom 22.06.2017 – C-20/16:

Entgegen der aktuellen Gesetzeslage sind Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nummer 2, 3 und 3a EStG als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn

  • solche Beiträge in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat der EU/EWR erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit stehen,
  • diese Einnahmen nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei sind,
  • der Beschäftigungsstaat keinerlei Abzug der mit den steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Beiträge im Besteuerungsverfahren zulässt und
  • auch das Doppelbesteuerungsabkommen die Berücksichtigung der persönlichen Abzüge nicht dem Beschäftigungsstaat zuweist.

(Stand: 08.02.2018)