Sonderausgabenabzug für Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger und in Deutschland wohnender Arbeitnehmer
Das BMF nahm am 11.12.2017 Stellung zu dem EuGH-Urteil vom 22.06.2017 – C-20/16:
Entgegen der aktuellen Gesetzeslage sind Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nummer 2, 3 und 3a EStG als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn
- solche Beiträge in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat der EU/EWR erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit stehen,
- diese Einnahmen nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei sind,
- der Beschäftigungsstaat keinerlei Abzug der mit den steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Beiträge im Besteuerungsverfahren zulässt und
- auch das Doppelbesteuerungsabkommen die Berücksichtigung der persönlichen Abzüge nicht dem Beschäftigungsstaat zuweist.
(Stand: 08.02.2018)